1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 31. Oktober 2019 bei der Stadt Biel ein Baugesuch ein für den Abbruch von verschiedenen bestehenden Gebäuden und den Neubau zweier Wohngebäude mit zwölf und fünf Wohnungen und gemeinsamer Einstellhalle mit 25 Autoabstellplätzen auf den Parzellen Biel/Bienne Grundbuchblatt Nr. B.________ und L.________. Die Parzellen liegen in der Bauzone 2 resp. Mischzone A. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Gesamtbauentscheid vom 6. September 2021 erteilte die Stadt Biel die Baubewilligung.