16/19 BVD 110/2021/175 9. Strassenabstand, lichte Breite a) Der Beschwerdeführer weist darauf hin, dass auf der stillgelegten Jauchegrube ein neues Geländer von 1 m Höhe erstellt werden solle. Dabei würden der Strassenabstand und die lichte Breite von 0,50 m nicht eingehalten. Die Besitzstandsgarantie könne dafür nicht beansprucht werden.