die auf dem Querschnitt A–A dargestellte Messweise ist damit verständlich und plausibel. Die Messung der Kniestockhöhe ist also möglich, ebenso die Beurteilung, ob die zulässige Geschosszahl eingehalten ist. Letztere Frage ist zu bejahen. Die diesbezüglichen Erwägungen im angefochtenen Entscheid überzeugen. 30 Projektplan «Schnitte» im Massstab 1:100 vom 13. Januar 2021, vom Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland gestempelt am 8. September 2021 31 Vorakten pag. 167 ff. S. 4 15/19 BVD 110/2021/175