b) Aus dem Querschnitt A–A30 geht hervor, dass die Kniestockhöhe ab einer Höhe von rund 0,10 m unterhalb fertigem Dachgeschossboden gemessen wird. Im vorinstanzlichen Verfahren reichte die Beschwerdegegnerin ein Schnittdetail ein und erläuterte, dass die bestehende Decke über dem Obergeschoss aufgrund der Statik und der Leitungsführung mit einer Holzbalkenlage o.ä. aufgedoppelt werden müsse. Diese gelte als Rohbau und sei für die Messung der Kniestockhöhe massgebend.31 Dies leuchtet ein; die auf dem Querschnitt A–A dargestellte Messweise ist damit verständlich und plausibel.