Gemäss Plan und Legende wird über die fragliche Leitung Wasser privat von einer Brunnengenossenschaft bezogen. Es ist nicht nachvollziehbar, inwiefern beim Bezug von Wasser über eine Wasserleitung Überschüsse zu befürchten wären. Das Wasserreservoir befindet sich im Untergeschoss des Bauernhauses und es besteht keine Verbindung zur Dachabwasserleitung. Es bestehen keine Hinweise auf eine Verletzung von Gewässerschutzvorschriften. Die Rüge der ungenügenden Erschliessung ist unbegründet. 8. Geschosszahl