d) Der Beschwerdeführer führt aus, es sei unklar, ob und wie das Wasser der Brunnengenossenschaft, welches gemäss dem Plan «Werkleitungen und Entwässerung» in ein Reservoir von drei Kubikmetern fliesse, genutzt werde. Ungeklärt sei ferner, was mit allfälligem Wasser, das weder genutzt werde noch im Reservoir Platz finde, passiere und ob dieses insbesondere ebenfalls zum alten Bachbett abgeleitet werde.