Im Fachbericht Grundstücksentwässerung wird der Regenabwasserentsorgung für die Dachflächen mit Auflagen zugestimmt. Es ist nicht ersichtlich, dass damit Gewässerschutzvorschriften verletzt würden, zumal entgegen den Befürchtungen des Beschwerdeführers nicht mit der Zuführung von mehr Dachwasser in das alte Bachbett zu rechnen ist.