c) Der Beschwerdeführer beanstandet ferner, dass gemäss dem Plan «Werkleitungen und Entwässerung» das Dachwasser in das alte Bachbett abgeleitet werden solle. Dies sei ungünstig, denn der Grundwasserspiegel sei sehr hoch und beim Bach bestehe ein Gefahrengebiet. Das Weideland zum Bach hin werde sich bei noch mehr Wasser verschlechtern.