Im Fachbericht Grundstücksentwässerung wird dem Konzept der Regenabwasserentsorgung, wonach insbesondere das Platzwasser bei den Parkplätzen auf der Jauchegrube in diese entwässert wird, mit Auflagen zugestimmt. Gemäss den Angaben der Beschwerdegegnerin soll dieses Regenabwasser, das als nicht verschmutzt gelte, in der Grube gespeichert, bei Bedarf über das Entnahmesystem entnommen und dann auf den eigenen Feldern ausgebracht werden. Dies entspricht der ehemaligen bestimmungsgemässen Benutzung der Jauchegrube, aber neu statt mit Jauche mit dem in die Grube abgeleiteten Platzwasser.