Diese Rügen gehen fehl. Die Projektpläne sind korrekt vermasst. Der Abstand zwischen den Dachaufbauten (d.h. hier Lukarne, Lichtbänder und Dachflächenfenster) und First, Ort bzw. Traufe, der nach Art. 24 Abs. 3 GBR mindestens 70 cm betragen muss, kann auf dem Plan «Fassaden»22 gemessen werden; er ist deutlich eingehalten.