Dachaufbauart zugelassen. Dachflächenfenster, Glasziegeleinsätze sowie Firstreiter, Quergiebel und Kreuzfirst sind allerdings von dieser Regelung ausgenommen. Die Vorinstanz folgt in Erwägung 13H des angefochtenen Entscheids der Ansicht der Gemeinde, wonach die Ausnahme auch für die hier vorgesehenen Lichtbänder gelte. Diese würden bei Faserzementschieferdächern in gleicher Art eingesetzt, wie bei einem Ziegeldach Glasziegeleinsätze verwendet würden. Eine Gleichsetzung mit Glasziegeleinsätzen rechtfertige sich daher, sofern die ruhige Gesamtwirkung des Dachs gewährleistet bleibe. Dies sei gestützt auf den Fachbericht der KDP anzunehmen.