den von der KDP geäusserten gestalterischen Anliegen Rechnung getragen. g) Nach Ansicht des Beschwerdeführers wurden die geplanten Lichtbänder zu Unrecht mit Glasziegeleinsätzen gleichgestellt. Nach Art. 24 Abs. 2 GBR ist pro Dachseite ist nur eine 10/19 BVD 110/2021/175