dieser solle im Grundsatz den Flächenanteil von 1/3 nicht übersteigen. Die Denkmalpflege beantragt eine entsprechende Auflage, wobei die Details vor der Ausführung auf der Grundlage von Detailplänen mit der KDP abzusprechen seien. Die Auflage soll also gewährleisten, dass das Bauvorhaben, das gemäss den verfügbaren Plangrundlagen die denkmalschützerischen Anforderungen weitestgehend erfüllt, im Detail so ausgeführt werden wird, dass diese Anliegen vollständig erfüllt werden. Daraus lässt sich ableiten, dass das Bauvorhaben nach Ansicht der KDP die denkmalschützerischen Anforderungen erfüllt, wenn die Auflagen übernommen werden.