Umgebungsplan21 sind Spiel- und Aufenthaltsflächen sowie Zirkulationsflächen nur auf dem in der Bauzone liegenden Grundstücksteil vorgesehen; die Obstwiese (Hoschtet) auf dem in der Landwirtschaftszone gelegenen Parzellenteil soll bestehen bleiben. Auch zu den nördlich der Bauparzelle gelegenen Landwirtschaftsflächen hin sind keinerlei Auswirkungen des Bauvorhabens auf die Erhaltung oder Nutzung des landwirtschaftlichen Kulturlandes oder sonstige Ziele der Landwirtschaftszone ersichtlich.