Diese Bestimmungen lassen die Nutzung eines vormaligen Bauernhauses als Wohngebäude für mehr als 1-2 Wohneinheiten ohne weiteres zu. Ohnehin ist nicht ersichtlich, inwiefern das Bewohnen eines Gebäudes durch mehr als 1-2 Parteien den Charakter der Dorfzone D2 stören könnte. Die Dimensionen des bestehenden Gebäudes werden hier mit dem Bauvorhaben nicht vergrössert. Einer Wohnnutzung sind auch keine besonderen ästhetischen Störwirkungen inhärent. Der Ansicht der Vorinstanz und der Gemeinde,18 wonach das Bauvorhaben in der Dorfzone D2 zonenkonform ist, ist beizupflichten.