Die Vorinstanz stützt sich im angefochtenen Entscheid im Wesentlichen auf den Fachbericht der Denkmalpflege vom 24. März 2021.13 Dieser macht unter «b. Materielles» im 3. Abschnitt auch Ausführungen zum Ökonomieteil und im 4. Abschnitt zum Dach, wobei in letzterer Hinsicht entsprechend den Vorbesprechungen zwischen Bauherrschaft und Denkmalpflege14 vor allem die Farbe Anlass für Ausführungen gab. Die Rüge, wonach die Begründung mittels Verweisung auf den Fachbericht ungenügend sei, weil wesentliche Aspekte ausser Acht gelassen würden, ist unbegründet.