VRPG, 2. Aufl. 2020, Art. 52 N. 7 7 Baureglement der Gemeinde J.________vom 30. August 2012, vom Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) genehmigt am 7. März 2013 3/19 BVD 110/2021/175 dargelegt; dem Beschwerdeführer war eine sachgerechte Anfechtung möglich. Ob die Sichtweise der Vorinstanz zutrifft, d.h. ob sie insbesondere vor der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zur Zonenkonformität standhält, ist als materiellrechtliche Frage zu prüfen (vgl. Erwägung 3).