Mit Gesamtbauentscheid vom 8. September 2021 erteilte das Regierungsstatthalteramt Bern- Mittelland die Baubewilligung sowie die beantragten Ausnahmebewilligungen. 2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 5. Oktober 2021 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er beantragt die Aufhebung des Gesamtbauentscheids vom 8. September 2021 und die Erteilung des Bauabschlags. In verfahrensrechtlicher Hinsicht beantragte er die Sistierung des Verfahrens, bis über das bei der Gemeinde hängige Baugesuch Nr. 2021-67, welches ebenfalls die Parzelle Nr. I.________ betreffe, entschieden worden sei.