b) Zu beachten gilt vorliegend aber, dass die aktuelle Verglasung des ursprünglich offenen Balkons seit spätestens Juni 2013 besteht bzw. vom öffentlichen Strassenraum aus sichtbar ist. Dies ergibt sich aus den anlässlich des Augenscheins vom 9. Mai 2019 aufgenommenen Fotos50 sowie den beiden vom Rechtsamt mit Verfügung vom 24. November 2021 von Amtes wegen zu den Akten genommenen Aufnahmen aus Google Street View. Letztere zeigen unter anderem die