_, K.________, B.________ und L.________ (8888 m2) gegenübergestellt wird, resultiert daraus eine Ausnützungsziffer von 0.806 bzw. 0.807 unter Berücksichtigung der streitigen Wohnraumerweiterung.38 Gerundet auf zwei Dezimalstellen ist die in der Wohnzone W4 maximal zulässige Ausnützungsziffer also auch in diesem Fall überschritten. Art. 31 BR sieht für die Wohnzone W4 ausdrücklich eine Ausnützungsziffer mit zwei Dezimalstellen vor; für die meisten anderen Zonen gelten Ausnützungsziffern mit bloss einer Dezimalstelle.