Dabei gilt zu beachten, dass bei den damals bewilligten Liegenschaften bei allen Wohnungen offene Balkone vorgesehen waren bzw. diese bei der Berechnung der Ausnützungsziffer nicht mitberücksichtigt worden sind.37 Die durch die Integration des Wintergartens bzw. ehemaligen (ursprünglich offenen) Balkons in den Wohnbereich zusätzlich geschaffene beheizte Wohnfläche (ca. 6 m2) muss nun aber bei der Berechnung der Ausnützungsziffer ebenfalls mitberücksichtigt werden (vgl. aArt. 93 Abs. 2 BauV). Dadurch wird die in der Wohnzone W4 maximal zulässige Ausnützungsziffer von 0.80 weiter überschritten.