b) Im nachträglichen Baugesuch der Beschwerdeführenden fehlen Angaben zur Bruttogeschoss- und Landfläche; Gleiches gilt in Bezug auf die Ausnützungsziffer.35 Den in den Akten befindlichen Unterlagen zum Bauentscheid vom 5. November 1979, mit welchem unter anderen die Liegenschaft J.________strasse 29 bewilligt worden ist, lässt sich jedoch entnehmen, dass bereits mit der (Gesamt-)Überbauung von 1979 die Ausnützungsziffer 0.823 betragen hat.36 Dabei gilt zu beachten, dass bei den damals bewilligten Liegenschaften bei allen Wohnungen offene Balkone vorgesehen waren bzw. diese bei der Berechnung der Ausnützungsziffer nicht mitberücksichtigt worden sind.37