34 Abs. 1 und 2 BMBV). Die Stadt Langenthal hat ihre baurechtliche Grundordnung noch nicht den Bestimmungen der BMBV angepasst. Gemäss aArt. 93 Abs. 1 BauV ist die Ausnützungsziffer die Verhältniszahl zwischen der anrechenbaren Bruttogeschossfläche der Gebäude und der anrechenbaren Landfläche.