e) Zusammengefasst handelt es sich bei der Integration des Wintergartens bzw. ehemaligen Balkons in den beheizten Wohnbereich um einen baubewilligungspflichtigen Vorgang, für den keine Baubewilligung vorliegt. Folglich ist auch diesbezüglich formelle Rechtswidrigkeit gegeben. 5. Materielle Rechtswidrigkeit; Allgemeines