Das Formular Erdbebensicherheit ist ebenfalls nicht vorhanden. Schliesslich fehlen auch noch andere, für die materielle Beurteilung des Baugesuchs notwendige Unterlagen bzw. die eingereichten Unterlagen sind teilweise unvollständig (z.B. Formular Brandschutz, Hindernisfreies Bauen und Energienachweis). Dem Vorbringen der Beschwerdeführenden, wonach die von ihnen eingereichten Unterlagen weitgehend zur Prüfung des nachträglichen Baugesuchs ausreichen würden, kann somit nicht gefolgt werden. Die Beschwerdeführenden erhielten zudem mehrfach Gelegenheit, ihr Baugesuch anzupassen bzw. die fehlenden Unterlagen nachzureichen (vgl. Sachverhalt, Ziffer 1).