c) Baugesuche haben bestimmten formellen Anforderungen zu genügen. So ist ein Baugesuch auf dem dafür vorgesehenen amtlichen Formular einzureichen (Art. 10 Abs. 2 BewD). Dem Baugesuch sind nach Art. 10 Abs. 3 BewD sodann der Situationsplan, die Projektpläne und die allenfalls erforderlichen weiteren Unterlagen beizulegen. Bei allen Bauvorhaben ist zudem das Formular Erdbebensicherheit mit den darin geforderten Beilagen einzureichen (Art. 10 Abs. 3a BewD). Setzt die Bewilligung des Bauvorhabens die Erteilung einer Ausnahme voraus, so ist gemäss Art. 10 Abs. 4 BewD in der Baueingabe darum nachzusuchen.