a) Die Beschwerdeführenden verglasten den ehemaligen Balkon gemäss eigenen Angaben im Jahre 1997 und nutzten diesen fortan als Wintergarten. Die Integration des Wintergartens in den (beheizten) Wohnbereich habe sodann im Jahre 2011 stattgefunden.24 Die Beschwerdeführenden haben bei der Stadt Langenthal ein nachträgliches Baugesuch eingereicht und damit um Bewilligung der Integration des Wintergartens bzw. ehemaligen Balkons in den Wohnbereich ersucht. Sie haben die Bewilligungspflicht dieser Umnutzung und der damit verbundenen Arbeiten somit anerkannt. Dies wird von den Beschwerdeführenden auch nicht bestritten.