34 Abs. 2 BR qualifiziert werden kann. Dies kann aber ebenfalls nur im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens geprüft werden. Soweit die Beschwerdeführenden geltend machen, für die Frage der Baubewilligungspflicht sei darauf abzustellen, ob so erhebliche Auswirkungen zu erwarten seien, dass eine präventive Kontrolle nötig sei, gilt Folgendes festzuhalten: