2. Eventualiter: Der Gesamtbauentscheid vom 3. September 2021 sei aufzuheben, das baupolizeiliche Verfahren einzustellen und von einer Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes sei abzusehen. 3. Subeventualiter: Der Gesamtbauentscheid vom 3. September 2021 sei aufzuheben und die Akten zu neuer Durchführung des nachträglichen Baubewilligungsverfahrens soweit benötigt an das Stadtbauamt Langenthal zu überweisen. - unter Kosten- und Entschädigungsfolgen -