2. Gegen diese Verfügung reichten die Beschwerdeführenden am 5. Oktober 2021 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie stellen folgende Rechtsbegehren: 1. Der Gesamtbauentscheid vom 3. September 2021 sei aufzuheben, auf das Baugesuch sei einzutreten und dem Bauprojekt der Beschwerdeführer sei soweit überhaupt nötig die nachträgliche Baubewilligung zu erteilen. Es sei überdies festzustellen, dass das Aufstellen der Massageliege im Kinderzimmer keiner Baubewilligung bedarf.