Mit «Gesamtbauentscheid» vom 3. September 2021 trat die Stadt aufgrund formeller Mängel nicht auf das nachträgliche Baugesuch der Beschwerdeführenden ein. Gleichzeitig verpflichtete sie die Beschwerdeführenden, innert einer Frist von sechs Monaten ab Rechtskraft des Entscheids die Umnutzung des Kinderzimmers und den Umbau des Balkons rückgängig zu machen bzw. den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen und das Kinderzimmer nicht mehr gewerblich zu nutzen. Für den Fall der Nichtbefolgung drohte die Stadt schliesslich die Ersatzvornahme an.