Mit Schreiben vom 23. Juli 2021 teilte die Stadt den Beschwerdeführenden mit, dass sie ihr Schreiben vom 28. Mai 2021 bei der Überarbeitung ihres Verfügungsentwurfs berücksichtigt habe. Gleichzeitig gab sie den Beschwerdeführenden Gelegenheit, sich zum angepassten Entwurf (Nichteintreten und Wiederherstellung) zu äussern und/oder allfällige weitere Unterlagen einzureichen. Mit Eingabe vom 26. August 2021 teilten die Beschwerdeführenden der Stadt mit, der von ihr beabsichtigte Nichteintretensentscheid auf das am 9. Juli 2019 bzw. am 19. November 2019 eingereichte Baugesuch und die damit einhergehenden baupolizeilichen Massnahmen seien