Mit Schreiben vom 14. April 2021 gab die Stadt den Beschwerdeführenden nochmals Gelegenheit, die nötigen Baugesuchsunterlagen nachzureichen. Daraufhin teilten die Beschwerdeführenden der Stadt mit Schreiben vom 28. Mai 2021 erneut mit, dass der von ihr beabsichtigte Bauabschlag mit Wiederherstellung weder recht- noch verhältnismässig sei.