Mit Schreiben vom 5. Februar 2021 gewährte die Stadt den Beschwerdeführenden das rechtliche Gehör zum von ihr damals beabsichtigen Bauabschlag mit Wiederherstellung (Verfügungsentwurf). Gleichzeitig gab die Stadt den Beschwerdeführenden abermals Gelegenheit, das Baugesuch anzupassen. Mit Schreiben vom 30. März 2021 teilten die inzwischen anwaltlich vertretenen Beschwerdeführenden der Stadt mit, der von ihr beabsichtigte Bauabschlag mit Wiederherstellung sei weder recht- noch verhältnismässig.