Daraufhin teilte die Bauinspektorin dem Beschwerdeführer 1 mit E-Mail vom 18. Dezember 2019 mit, dass eine erneute Besprechung vermutlich nicht die gewünschten Ergebnisse liefern würde. Sie empfahl ihm aber eine Fachperson zur Ausarbeitung der fehlenden Unterlagen zu engagieren. Mit Eingabe vom 30. Januar 2020 teilten die Beschwerdeführenden der Stadt unter anderem mit, sie würden keinen Architekten engagieren, sondern ihr Wohneigentum so belassen, wie es für sie stimme.