Mit Verfügung vom 16. Dezember 2019 teilte die Stadt den Beschwerdeführenden mit, dass das Baugesuch nach wie vor formell und materiell mangelhaft sei. Die Stadt gab den Beschwerdeführenden wiederum Gelegenheit, das Baugesuch anzupassen bzw. die fehlenden Unterlagen nachzureichen. Mit E-Mail vom 17. Dezember 2019 erkundigte sich der Beschwerdeführer 1 bei der zuständigen Bauinspektorin der Stadt Langenthal, ob eine erneute Besprechung möglich sei. Daraufhin teilte die Bauinspektorin dem Beschwerdeführer 1 mit E-Mail vom 18. Dezember 2019 mit, dass eine erneute Besprechung vermutlich nicht die gewünschten Ergebnisse liefern würde.