Mit Verfügung vom 11. Oktober 2019 teilte die Stadt den Beschwerdeführenden mit, dass das nachträgliche Baugesuch sowohl formell als auch materiell mangelhaft sei. Gleichzeitig wurde den Beschwerdeführenden das rechtliche Gehör gewährt und Gelegenheit gegeben, das Baugesuch anzupassen bzw. die fehlenden Unterlagen nachzureichen. Am 19. November 2019 reichten die Beschwerdeführenden das Baugesuch mit gewissen Überarbeitungen erneut ein, zusammen mit einem Begleitschreiben und dem «Kassabuch Massage» für das Jahr 2018.