Anlässlich dieses Termins teilte die zuständige Bauinspektorin der Stadt Langenthal den Beschwerdeführenden mit, welche Angaben und Unterlagen für das nachträgliche Baugesuch betreffend die Umnutzung des Kinderzimmers in einen Massageraum sowie die Umnutzung des Wintergartens in Wohnraum erforderlich seien. Als Frist für die Einreichung des nachträglichen Baugesuchs wurde der 15. Juli 2019 festgelegt.