die Beschwerdeführenden einen Parkplatz dazu gemietet, der von den Patienten genutzt werde. Abschliessend baten die Beschwerdeführenden die Stadt um einen Augenschein und Mitteilung, was sie tun müssten, um eventuell Versäumtes nachzuholen. Der von den Beschwerdeführenden gewünschte Augenschein fand am 9. Mai 2019 statt. Anlässlich dieses Termins teilte die zuständige Bauinspektorin der Stadt Langenthal den Beschwerdeführenden mit, welche Angaben und Unterlagen für das nachträgliche Baugesuch betreffend die Umnutzung des Kinderzimmers in einen Massageraum sowie die Umnutzung des Wintergartens in Wohnraum erforderlich seien.