Die Parzelle Nr. H.________ liegt in der Wohnzone W4. Mit Schreiben vom 11. April 2019 gewährte die Stadt Langenthal den Beschwerdeführenden das rechtliche Gehör und forderte sie gleichzeitig auf ein nachträgliches Baugesuch einzureichen. Die Beschwerdeführenden teilten der Stadt mit Schreiben vom 16. April 2019 unter anderem mit, den Wintergarten hätten sie im Jahr 2011 in ihre Wohneinheit integriert. Beim Zimmer, in dem der Beschwerdeführer massiere, handle es sich um das (ehemalige) Kinderzimmer. Dieses sei nie zweckentfremdet worden. So stehe lediglich eine Massageliege auf dem Parkett. Zudem hätten