c) Die Beschwerdegegnerschaft hat in einem Werkleitungsplan vom 23. März 2021, rev. am 8. und 14. April 2021, dargestellt, wie das Dach(regen)wasser abgeleitet werden soll und die Gemeinde hat das Vorhaben geprüft, einen Bericht der E.________ Ingenieure ag (Gemeindeingenieure) eingeholt und die Gewässerschutzbewilligung unter Auflagen erteilt. Die Gewässerschutzbewilligung nennt als Auflagen unter anderem jene, die im Bericht der E.________ Ingenieure ag gefordert werden. Darin ist festgehalten, dass im Falle der Einleitung des Dachwassers in die Sauberabwasserleitung der Gemeinde eine Retentionsanlage vorzuschalten ist.