Die weiteren in der ÜV «A.________» enthaltenen Vorschriften betreffen die baupolizeilichen Masse, die Erschliessung etc. c) In den ÜV «A.________» sind keine Vorschriften enthalten, welche die Parzellierung zwingend gemäss Überbauungsplan vom 11. Juni 2012 festlegen. Der Plan zeigt die zu diesem Zeitpunkt in Kraft gewesene Parzellierung und hat den Zweck, den Perimeter der Überbauungsordnung zu verdeutlichen, die Bereiche für die verschiedenen Arten von Bauten, die Erschliessung, die zugelassenen Firstrichtungen auf den Grundstücken und die Gestaltungsbaulinien für Hauptbauten und erdüberdeckte Autounterstände aufzuzeigen.