b) Die ÜV «A.________» geben in Art. 4 den Inhalt des Überbauungsplanes wieder. Im Überbauungsplan werden folgende Elemente verbindlich geregelt: Bauten (Baubereiche, Gestaltungsbaulinien, Bereiche für erdüberdecke Autounterstände, Firstrichtungen der Hauptbauten, Baubereich x, Grünbereiche), Erschliessung (Lage der Basiserschliessung [U.________strasse] inkl. Gehweg, Lage der Detailerschliessung [W.________weg, P.________weg], Lage der Landwirtschaftswege, Lage der Fusswege, Lage der Vorplätze/Versatzflächen, Zufahrten und Wendeplätze), Umgebung (Lage der Bepflanzung), Spezialbereiche (Bereich Werkhof, Bereich «Grüebli». Die weiteren in der ÜV «A._______