Bei einer Grundstückfläche der Parzelle Huttwil Grundbuchblatt Nr. O.________ von 779.00 m2 muss die Bruttogeschossfläche bei einer Ausnützungsziffer von 0.3 gemäss Art. 12 ÜV mindestens 233.70 m2 betragen. Die gesamte Bruttogeschossfläche beträgt ca. 234.41 m2 (Bruttogeschossfläche gemäss den Grundrissen Erdgeschoss und Dachgeschoss abzüglich Treppenlauf, welcher nur einmal zur Bruttogeschossfläche gerechnet wird), womit die Ausnützungziffer 0.301 beträgt und somit eingehalten ist. 4. Parzellierung