c) Die Beschwerdegegnerschaft bringt vor, das Projekt halte die minimale Ausnützungsziffer von 0.3 ein. Der Hauswirtschaftsraum sei ungefähr 10 m2 gross, habe die gleiche Höhe wie die übrigen Räume im Erdgeschoss und habe ein Fenster, welches Belichtung und Belüftung sicherstelle. Wäscheturm und Heizung würden etwas mehr als einen Quadratmeter der Bodenfläche in Anspruch nehmen. Der Raum sei überwiegend zur Verwendung als Arbeitsraum beispielsweise fürs Wäscheglätten, Putzarbeiten und Reparaturarbeiten vorgesehen.