Der Meinung der OLK ist auch in diesem Punkt zu folgen, da die Zweigeschossigkeit bzw. die Höhe der geplanten Liegenschaft in erster Linie von der Südseite sichtbar ist. Aus dieser Perspektive treten auch die umliegenden Gebäude mächtig und 6/13 BVD 110/2021/173 zweigeschossig in Erscheinung, so dass sich die geplante Baute in die bestehende Überbauung einfügt.