c) Die Beschwerdegegner äussern sich dahingehend, dass es nicht korrekt sei, dass das geplante Gebäude ein standardisiertes Elementhaus sei, welches auf flaches Gelände ausgelegt sei. Entsprechen der Form und Topografie des Baugrundstückes hätten die Beschwerdegegner für ihr Haus einen länglichen Grundriss gewählt, welcher sich entsprechend gut in das bestehende Gelände einbetten lasse.