b) Die Gemeinde führt in ihrer Stellungnahme vom 22. Oktober 2021 aus, die baupolizeilichen Masse würden eingehalten. Das Bauvorhaben befinde sich nicht in einem Ortsbildschutzperimeter, aber in einer Überbauungsordnung mit topografischen Herausforderungen. Im Baubewilligungsverfahren sei ein Bericht der OLK eingeholt worden, welche sich in positivem Sinn zur Einbettung und Orientierung des Gebäudes im Hang und zur Einpassung im Quartier geäussert habe.