Die geplante Baute stehe im klaren Gegensatz dazu. Darauf sei die OLK mit keinem Wort eingegangen, sondern einzig darauf, dass sich das Erdgeschoss in der Höhenlage am gewachsenen Terrain orientiere und auf sinnvoller Höhe im Gelände sitze. Dies sei hier aber nicht unbedingt erwünscht und sage auch nichts darüber aus, wie sich das Gebäude in den Hang integriere. Nach Auffassung der Beschwerdeführenden sei es eben auch nicht zutreffend, dass das Erdgeschoss auf sinnvoller Höhe im Gelände sitze. Das Gebäude integriere sich entgegen der Auffassung der OLK eben nicht in das bestehende Quartierbild, weshalb ein Augenschein vor Ort beantragt werde.