4. Das Rechtsamt holte die Fotos ein, welche die Kantonale Kommission zur Pflege der Ortsund Landschaftsbilder (OLK) im vorinstanzlichen Verfahren zur Erstellung ihres Berichts gemacht hatte, und erkannte diese zu den Akten. Anschliessend erhielten die Verfahrensbeteiligten Gelegenheit, allfällige Schlussbemerkungen einzureichen.